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Aktuelles:

In den Schulferien keine Warenannahme .

 Nur gewaschene und ordentliche Sachen werden durchgesehen.

Neu: Max. zwei Kisten plus zusätzlich Jacken, Schuhe und Spielzeug.

Während der Öffnungszeiten

Warenannahme am Vormittag bis 11:00 Uhr und am Nachmittag bis 17:00 Uhr.

 Samstags keine Warenannahme,

Kinderkram - Karen Bröcker – Stuckenbergstr. 20 – 49328 Melle

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Kommissionsvereinbarung

Kinderkram
verkauft Kinderkleidung, Babyausstattung, Spielwaren, Kinderfahrzeuge, Umstandsmode etc. aus zweiter Hand einer Privatperson in Kommission.

Es
wird nur Kinderkleidung in einwandfreien, sauberen und gebügelten Zustand entgegengenommen. Die Kommissionsware verbleibt für die bei Anlieferung festgelegter Zeit im Angebot. Die nicht verkaufte Ware muss im Zeitraum von 2 Wochen nach dem festgelegten Abholtermin abgeholt werden. Ware die innerhalb dieses Zeitraums von 2 Wochen nicht abgeholt wird, geht in den uneingeschränkten Besitz von Kinderkram über und wird von Kinderkram einer karitativen Einrichtung übergeben.

Der Verkaufspreis wird von Kinderkram festgelegt. Es können auch Preiswünsche vom Kommittent in Absprache mit Kinderkram festgelegt werden. Der Kommittent erhält 50%, Kinderkram erhält 50% des netto Verkaufserlöses. Der anteilige Verkaufserlös muss spätestens Ende des zwölften Monats nach Anlieferung abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.
 

§ 3 Haftung

Kinderkram:
Für die Kommissionsware kann bei Beschädigung, Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt keine Haftung übernommen werden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Käufer:
Die Käufer überprüfen die Ware bereits im Geschäft auf Mängel. Da es sich um den Verkauf von gebrauchter Ware im Kundenauftrag handelt, kann Kinderkram keine nachträglichen Reklamationen akzeptieren. Eine Gewährleistung oder Garantie ist ausgeschlossen.

Der Umtausch/Rückgabe aus anderen Gründen kann innerhalb von 4 Tagen erfolgen. Hierzu muss das Original Kennzeichnungsetikett der Fa. Kinderkram noch original an der Ware befestigt sein.

§ 4 Änderungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen im Vertrag bedürfen der Schriftform.

§ 5 Datenspeicherung

Der Kommittent ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden. Er wird darauf nach § 33 BDSG hingewiesen.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Reg
elung weitestgehend entspricht.

 

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